Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma tourenreich IncomingAgentur GbR
Die nachfolgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und tourenreich, im nachfolgenden Reiseveranstalter genannt. Mit der Buchung erkennt der Kunde diese Bedingungen an.
1. Abschluss des Vertrages
Mit der schriftlichen Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Anmelder versichert, für die mit angemeldeten Teilnehmer bevollmächtigt und vertretungsberechtigt zu sein und erkennt auch für die übrigen Teilnehmer diese Geschäftsverbindungen an, sofern er eine entsprechende und gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche Verpflichtung und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Reisevertrag kommt erst dadurch zustande, indem der Reiseveranstalter dem Kunden die Buchung und den Preis auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigt. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme schriftlich erklärt.
2. Zahlungsbedingungen
a. Mit Abschluss des Vertrages ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises fällig, die auf den entgültigen Reisepreis angerechnet wird.
b. Die Restzahlung wird 14 Tage vor Reiseantritt fällig und nach vollständigem Zahlungseingang werden die Reiseunterlagen durch tourenreich versandt.
c. Wird der Reisepreis nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt gezahlt, und ist er auch nicht bis zum Reisebeginn bezahlt worden, besteht seitens des Kunden kein Anspruch mehr auf die Teilnahme an der Reise. Der Reiseveranstalter hat dann das Recht , die Reise zu stornieren und Ersatzansprüche in Höhe der Rücktrittsgebühren zu verlangen.
3. Leistungen
Der Inhalt des Reisevertrages wird ausschließlich durch die Beschreibung, Abbildung und Preisangaben in den Werbemitteln sowie durch die Angaben in der Buchungsbestätigung oder Rechnung von tourenreich bestimmt. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen einer ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung. Die Berichtigung von Fehlern in den Werbemitteln behält sich tourenreich vor.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss eintreten und nicht von tourenreich wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, sowie sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt. t ourenreich ist zur Leistungsänderung berechtigt, wenn vor Reiseantritt bekannt wird, dass einzelne Leistungen nicht oder nicht vertragsgemäß geleistet und gleichwertige sowie zumutbare Leistungen angeboten werden. t ourenreich ist verpflichtet, den Kunden von den Leistungsveränderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, soweit dies möglich ist und die Änderungen oder Abweichungen nicht lediglich geringfügig sind. Wenn zwischen Abschluss des Reisevertrages und dem Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt, kann tourenreich eine Preiserhöhung vornehmen, wenn diese auf Umständen beruht, die erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und nicht vorhersehbar waren (Preiserhöhungen der Leistungsträger, Treibstoffkosten, Gebühren, Abgaben, Steuern, etc.). Der Kunde ist dann berechtigt, ohne Zahlung eines Entgelt vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss unverzüglich gegenüber t ourenreich schriftlich erfolgen.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen nach Antritt der Reise infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Bei nachhaltiger Störung der Durchführung der Reise oder vertragswidrigem Verhalten des Kunden kann der Reiseveranstalter vom Vertrag zurücktreten oder ungeachtet einer Abmahnung kündigen. Bei Kündigung aus einem der o.g. Gründe behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Ersparte Aufwendungen, sowie Vorteile aus anderweitiger Verwendung und gutgeschriebene Beträge seitens anderer Leistungsträger muss sich der Reiseveranstalter anrechnen lassen. tourenreich kann weiterhin in folgenden Fällen vor Antritt vom Reiseantritt zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: a. Bei Nichterreichen der in der Reiseausschreibung ausgewiesenen Mindestteilnehmerzahl unter Einhaltung der ausgewiesenen Absagefrist. b. Ohne Einhaltung einer Frist wenn der sichere Reiseablauf augrund höherer Gewalt oder innerer wie äußerer Unruhen gefährdet ist.
7. Haftungsbeschränkungen
tourenreich haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung der Reise, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger und die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung. Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind ist auf die Höhe des einfachen Reisepreises beschränkt, soweit der entstandene Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit tourenreich für einen entstandenen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. tourenreich haftet nicht für Schäden, die durch Fremd- oder Eigenverschulden des Reisenden entstanden sind. Programmänderungen aufgrund besonderer Ereignisse, höherer Gewalt oder aus Witterungsgründen werden vorgehalten. Die vertraglichen Ansprüche des Reisenden wegen Mängel der Reise verjähren im Gefolge der gesetzlichen Ermächtigung in einem Jahr gerechnet von dem Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseendes ab folgenden Tag. Die verkürzte Verjährung gilt für alle vertraglichen Ansprüche.
8.Rücktritt vor Reisebeginn
Tritt der Kunde von der verbindlichen Buchung zurück, oder nimmt er eine gebuchte Leistung nicht in Anspruch, hat der Reiseveranstalter einen Anspruch auf den vereinbarten Preis. Er muss sich jedoch die Aufwendungen anrechnen lassen, die er durch eine anderweitige Verwendung der vertraglichen Leistung erspart. Insoweit gelten die mit dem Reiseveranstalter vereinbarten Stornobedingungen. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären und wird an dem Tag wirksam, an dem er bei dem Reiseveranstalter eingeht. Die pauschalen Rücktrittsgebühren betragen, soweit nichts anderes vereinbart: a. bis 90 Tage vor Reisebeginn: 5% des Gesamtpreises (max. 25 € p.P.) b. bis 40 Tage vor Reisebeginn: 10 % des Gesamtpreises ( max. 25 € p.P.) c. bis 20 Tage vor Reisebeginn: 50% des Gesamtpreises d. bis 3 Tage vor Reisebeginn 90% des Gesamtpreises
9. Gewährleistung
Der Anspruch auf Minderung des Reisepreises oder Abhilfe besteht nur und insoweit, als der Kunde dem Reiseveranstalter sofort vor Ort den Mangel anzeigt. Der Reisende ist verpflichtet, eventuelle Schäden bei auftretenden Leistungsstörungen zu vermeiden oder gering zu halten.
10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Klauseln des Vertrages unwirksam sein, berührt dies nicht die übrigen.
11. Sonstiges
Der Gerichtsstand ist Magdeburg.